Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel auf dem Prüfstand
Pflanzenschutzmittel schützen einerseits Pflanzen und deren Früchte vor Pflanzenschädlingen oder Schadorganismen (z.B. Pilzen). Andererseits wird mit ihrer Hilfe das Anwachsen unerwünschter Pflanzen verhindert oder vorhandenes Unkraut vernichtet. Diese Effekte können nur erzielt werden, weil die Wirkstoffe der meisten Mittel zum Pflanzenschutz giftig sind. Und zwar sowohl für Pflanzen als auch für Mensch und Tier.
Wussten Sie, dass...
...Glyphosat das weltweit am häufigsten eingesetzte Pflanzenschutzmittel ist?
In der Landwirtschaft wird es vor allem im Getreideanbau genutzt. Doch auch Obstbauern und Kleingärtner schrecken nicht vor dem Einsatz von Glyphosat zurück. Und das, obwohl die Weltgesundheitsorganisation das Mittel als „wahrscheinlich krebserzeugend“ für den Menschen einstuft. Europäische Verbraucherschützer fordern deshalb seit Langem ein Verbot dieses gefährlichen Stoffes.
Bedenkliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
Nach dem Einsatz von Bioziden finden sich in den damit behandelten Kulturen, im Boden und häufig sogar im Grundwasser Rückstände dieser Giftstoffe.
Deshalb wird über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln immer wieder heftig diskutiert. Meldungen über Schadstoffrückstände auf Lebensmitteln und Pestizide im Boden verunsichern Verbraucher. Vielleicht sind auch Sie diesbezüglich inzwischen deutlich sensibler.
Hätten Sie es gewusst?
➥ Ebenso gefährlich wie Pestizide im Boden sind Gifte, die ins Grundwasser gelangen.
Neben Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln finden sich im Grundwasser auch sogenannte Metabolite. Bei diesen Stoffen handelt es sich um Abbauprodukte der ursprünglichen Wirkstoffe. Abhängig von ihrem Gefährdungspotential werden relevante und nichtrelevante Metabolite unterschieden. Relevante Metabolite sind meist ebenso giftig wie der Ausgangsstoff, nichtrelevante besitzen weniger als die Hälfte der toxischen Aktivität des Ausgangsstoffes.
» Der Nachweis des Herbizids Atrazin und seiner Metaboliten im Grundwasser von Schleswig-Holstein zeigt: Noch Jahre nachdem die Zulassung eines Mittels zum Pflanzenschutz aufgehoben wurde, finden sich dessen Wirkstoffe und Abbauprodukte im Grundwasser.
Strenge Vorschriften für Pflanzenschutzmittel
Gerade weil sie so weitreichende Wirkungen entfalten, unterliegen chemische Substanzen zum Pflanzenschutz in Deutschland strengen Kontrollen. Verwendet werden dürfen ausschließlich zugelassene Mittel. Die Zulassung regelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die eingesetzten Wirkstoffe werden in einem europäischen Gemeinschaftsverfahren bewertet, das auch den Höchstgehalt an Rückständen auf Lebensmitteln festlegt.
➥ Tipp: In Ihrem Garten dürfen Sie nur Produkte verwenden, die mit dem Aufdruck „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“ versehen sind. Über die Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel können Sie sich darüber informieren, welche Mittel für den Gebrauch in Haus- und Kleingärten zugelassen sind.
➥ Finger weg!
Mittel zum Pflanzenschutz aus Nachbarländern einzuführen, kann Sie teuer zu stehen kommen. Da das Pflanzenschutzgesetz nur in Deutschland zugelassene und mit Anwenderinformationen in deutscher Sprache versehene Mittel zur Schädlingsbekämpfung und Unkrautvernichtung erlaubt, kann schon der Besitz von Mitteln, auf die das nicht zutrifft, mit Ordnungsstrafen in empfindlicher Höhe geahndet werden.
Vorsicht im Umgang mit Pestiziden
Wenn Sie Insektizide oder Unkrautvernichtungsmittel einsetzen wollen, lesen Sie vorher genau die Gebrauchsanweisung und treffen Sie geeignete Schutzmaßnahmen. Neben der richtigen Dosierung ist vor allem die notwendige Wartezeit zwischen der letzten Anwendung und der Ernte zu beachten. Nur so können Sie Gesundheitsschäden vorbeugen. Denken Sie auch an die Gefahr für Ihre Haustiere!
➥ Ausbringen auf befestigten Flächen verboten
Mittel zum Pflanzenschutz dürfen Sie ausschließlich auf „gärtnerisch genutzten Flächen“ (wie Vorgärten, Beeten, Rasenflächen usw.) ausbringen. Auf Wegen, Zufahrten und Stellplätzen sowie in unmittelbarer Nähe zu Gewässern ist deren Anwendung untersagt. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Alternativen zu chemischen Pflanzenschutzmitteln
Keine Frage: Unkraut kann ausgesprochen lästig sein. Auch das Auftreten von Pflanzenschädlingen, die Ihre Ernte gefährden, ist ärgerlich. Doch muss es deshalb immer gleich die „chemische Keule“ sein? Es gibt zahlreiche andere Möglichkeiten, Ihre Pflanzen erfolgreich vor Krankheiten oder Schädlingsbefall zu schützen:
➥ Umweltfreundlich und wirksam: Unkraut jäten oder mit einem Fugenkratzer entfernen.
➥ Fast jeder Pflanzenschädling hat einen natürlichen Feind. Der Einsatz solcher Gegenspieler, z.B. Marienkäfer (Coccinellidae) zur Bekämpfung von Blattläusen, im Gewächshaus oder im Garten unterstützt die natürliche Selbstregulation. Alternativ gibt es hochwirksame Pflanzenschutzsubstrate mit natürlichen Inhaltsstoffen, beispielsweise Bestandteile des tropischen Neem-Baumes.
➥ Auch ein Spritzen mit Pflanzenextrakten (z.B. Kräuterbrühe), Pflanzenölen und Kaliseife kann einen Befall mit Schädlingen regulieren.
➥ Das Ansiedeln von Sporen des natürlichen Bodenpilzes Coniothyrium minitans kann helfen, die Entwicklung bestimmter schädlicher Pilze zu unterdrücken.
Diese sind nur einige ausgewählte Beispiele für natürlichen Pflanzenschutz.
Expertentipp zur Schädlingsbekämpfung
Setzen Sie in Ihrem Garten konsequent auf natürliche Schädlingsbekämpfung. Wenn Sie sich natürlicher Mittel zum Schutz Ihrer Pflanzen bedienen, verhindern Sie nicht nur Rückstände giftiger Wirkstoffe auf Ihrem Obst oder Gemüse. Sie sorgen auch dafür, dass keine Pestizide in den Boden gelangen. Damit entlasten Sie die Umwelt für sich und kommende Generationen.
Zum Weiterlesen:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit "Kritisch geprüft - Pflanzenschutzmittel"
Die Bundesregierung "Pflanzenschutzmittel richtig einsetzen"
Kühne, S., Burth, U. und Marx, P. (2006): Biologischer Pflanzenschutz im Freiland – Pflanzengesundheit im ökologischen Landbau. Ulmer Verlag, Stuttgart.