Ersatzbaustoffverordnung Seminar
Es hat viele Jahre gedauert, um die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) im Rahmen der Mantelverordnung fertigzustellen. Am 01. August 2023 tritt die neue EBV in Kraft! Die Mantelverordnung 2021 beinhaltet die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die neue Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV), die angepasste Deponieverordnung (DepV) und eben die EBV. Letzteres ist allerdings mehr als umfangreich, sodass es schwierig ist, die Inhalte der kompletten Verordnung zu überblicken. Empfehlenswert ist es, für die neue Ersatzbaustoffverordnung ein Seminar zu belegen, um sich genau erklären zu lassen, wie die Verordnung aufgebaut ist und worauf es künftig bei den Vorgaben ankommt. Die Deutsche Umweltakademie bietet in Sachen EBV eine Weiterbildung an, in der alle Abschnitte der neuen Verordnung erörtert, sämtliche Fragenstellungen geklärtund miteinander diskutiert wird.
Ersatzbaustoffverordnung – in einem Seminardie neue Verordnung verstehen
Um eine bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlage beziehungsweise Verordnung für den Schutz von Boden und Grundwasser, für die Schonung natürlicher Ressourcen sowie für den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen herzustellen, wurde die Ersatzbaustoffverordnung im Rahmen der Mantelverordnung 2021 auf den Weg gebracht. Da die neuen und angepassten Verordnungen komplex sind und die jeweiligen Bestimmungen und Verfahrenab August 2023 zwingend umgesetzt werden müssen, macht es in jedem Fall Sinn, sich mithilfe einer Fortbildung auf die umfangreichen Weisungen vorzubereiten. Die Umsetzung der Vorschriften der neuen Mantelverordnung und Ersatzbaustoffverordnung wird in einem Seminar aufgezeigt.
Für wen ist eine Schulung mit dem Thema Ersatzbaustoffverordnung wichtig?
Um künftig rechtskonform und effizient mit mineralischen Abfällen arbeiten zu können, sollte man sich intensiv in die Materie einarbeiten und sich von erfahrenen Experten erklären lassen, wie die neuen Verordnungen angewendet werden. In einem Ersatzbaustoffverordnung-Seminar der Deutschen Umweltakademie erfährt man, wie mit dem Einbau mineralischer Einbaustoffe in technische Bauwerke verfahren wird, was es mit der Analytik der Proben und Bestimmungsverfahren, mit der Annahmekontrolle, Güteüberwachung, mit den getrennten Sammlungen von mineralischen Abfällen sowie mit Materialwerten und Überwachungswerten auf sich hat. Jeder Anwendungsbereich der Ersatzbaustoffverordnung wird durchleuchtet und gibt Aufschluss darüber, wie künftig gemäß der neuen Verordnung gearbeitet wird.